Schützenverein Niedersachsen Göttingen
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Verhaltensregeln KK

COVID-19 / Corona – Verhaltensregeln im BSG Schützenhaus

 

 

 

 

 

  1. Namentliche Erfassung aller Personen auf dem Schießstand an dem Schießtag (für mögliche Nachverfolgung bei „Coronafall“) muss erfolgen.

 

 

 

  1. Auf dem KK-Gewehrstand sind nur 8 x 50m und 3 x 100m Stände benutzbar. Der 50m-Stand #15 und der 100m-Stand #1 sind nur alternativ freigegeben !!

 

 

 

  1. Somit ist die Personenzahl im KK-Stand auf 10 Schützen und 2 Aufsichten sowie einen Schießsportleiter zu begrenzen, max. 13 Personen.

 

 

 

  1. Es besteht Maskenpflicht (Mund&Nasenschutz) im gesamten Schießstand! Lediglich der Schütze im Schützenstand am Sportgerät trägt für die Dauer des Schießens keine Maske.

 

 

 

  1. Standaufsicht und Schießleiter nur mit Mund+Nasenschutzmaske

 

 

 

  1. Es darf nur Training-Schießen (kein Wettkampfbetrieb) durchgeführt werden

 

 

 

  1. Externe Zuschauer sind nicht zugelassen

 

 

 

  1. Die Vereine müssen sich intensive Gedanken machen, ob und wie, bzw. wie oft die Vereinswaffen an einem Schießtag genutzt werden können. Dieses gilt insbesondere für die Gewehre. Hier ist unter Umständen für unsere Sicherheit eine hygienische Reinigung nach jedem Schützen erforderlich.

 

 

 

  1. Die Nutzung eigener Sportgeräte der Mitglieder ist unproblematischer, da sie in der Regel nur vom Mitglied (oder Familienmitglied) genutzt werden.

 

 

 

  1. Sämtliche genutzten Gegenstände (z.B. Waffen, Auflagen, Griffe) müssen nach jedem Schießtag nach hygienischen Erfordernissen gereinigt werden.

 

 

 

  1. Gleiches gilt für die Toiletten im Schützenhaus.

 

 

 

  1. Ansonsten, wie im ‚normalen’ öffentlichen Auftreten, Abstandsregeln einhalten (1,5 – 2m). öfteres Händewaschen (ca. 30Sek.) und Kein Händeschütteln!

 

Verhaltensregeln Pistole

 

COVID-19 / Corona – Verhaltensregeln im BSG Schützenhaus

 

 

 

 

 

  1. Namentliche Erfassung aller Personen auf dem Schießstand an dem Schießtag (für mögliche Nachverfolgung bei „Coronafall“) muss erfolgen.

 

 

 

  1. Auf dem Pistolen-Stand sind max. 4 Stände zur Benutzung freigegeben !!

 

 

 

  1. Somit ist die Personenzahl im Pistolenstand auf 4 Schützen und 2 Aufsichten sowie einen Schießsportleiter zu begrenzen, max. 7 Personen.

 

 

 

  1. Es besteht Maskenpflicht (Mund&Nasenschutz) im gesamten Schießstand! Lediglich der Schütze im Schützenstand am Sportgerät trägt für die Dauer des Schießens keine Maske.

 

 

 

  1. Standaufsicht und Schießleiter nur mit Mund+Nasenschutzmaske

 

 

 

  1. Es darf nur Training-Schießen (kein Wettkampfbetrieb) durchgeführt werden

 

 

 

  1. Externe Zuschauer sind nicht zugelassen

 

 

 

  1. Die Vereine müssen sich intensive Gedanken machen, ob und wie, bzw. wie oft die Vereinswaffen an einem Schießtag genutzt werden können. Dieses gilt insbesondere für die Gewehre. Hier ist unter Umständen für unsere Sicherheit eine hygienische Reinigung nach jedem Schützen erforderlich.

 

 

 

  1. Die Nutzung eigener Sportgeräte der Mitglieder ist unproblematischer, da sie in der Regel nur vom Mitglied (oder Familienmitglied) genutzt werden.

 

 

 

  1. Sämtliche genutzten Gegenstände (z.B. Waffen, Auflagen, Griffe) müssen nach jedem Schießtag nach hygienischen Erfordernissen gereinigt werden.

 

 

 

  1. Gleiches gilt für die Toiletten im Schützenhaus.

 

 

 

  1. Ansonsten, wie im ‚normalen’ öffentlichen Auftreten, Abstandsregeln einhalten (1,5 – 2m). öfteres Händewaschen (ca. 30Sek.) und Kein Händeschütteln!